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12. September 2025Standortfördergesetz verbessert Bedingungen für Photovoltaik
12. September 2025Interview: Im Zuge der Beratungen über das EU-Stromabkommen hat der Schweizer Bundesrat eine Abschaffung der Minimalvergütung nach einer Übergangsfrist von drei Jahren vorgeschlagen. Dies schafft zusätzlich Unsicherheit auf dem heimischen Photovoltaik-Markt und ist aus Sicht von Swissolar nicht notwendig, sagt David Stickelberger, Leiter Markt und Politik. Der Verband wird sich für die Weiterführung stark machen, wobei eine alternative Finanzierung zu beraten sein wird.
pv magazine: In der Schweiz gab es in den vergangenen Tagen viele Berichte, dass die Vergütung für überschüssigen Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird, mit Inkrafttreten des ausgehandelten EU-Stromabkommens wieder abgeschafft werden soll. Wie bewerten Sie das, ist das eine reale Gefahr?
David Stickelberger: Der Bundesrat schlägt im Rahmen der laufenden Vernehmlassung (Anhörung) vor, dass die Minimalvergütung nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten des Stromabkommens abgeschafft werden soll. Es soll aber weiterhin eine Abnahme- und Vergütungspflicht für Photovoltaik-Anlagen bis 200 Kilowatt geben. Es gäbe somit weiterhin eine Vergütung, aber nicht mehr eine gesetzliche Untergrenze. Ab nächstem Jahr gibt es solche Untergrenzen, die bei Anlagen bis 30 Kilowatt bei 6 Rappen pro Kilowattstunde liegt, für größere Anlagen bis 150 Kilowatt sinkt dieser Betrag bis auf 1,2 Rappen pro Kilowattstunde ab. Die daraus entstehenden Kosten werden über die Grundversorgung finanziert.
Es ist ja erstmal nur ein Vorschlag, wann wird er ins Parlament kommen?
Ab Mitte 2026 wird das Parlament über die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen debattieren. Wir werden uns für eine Weiterführung der Mindestvergütung einsetzen, allerdings müssen wir auch eine alternative Finanzierung in Betracht ziehen. Wir sind zuversichtlich, dass dazu ein Konsens zustande kommen wird.
Die minimale Abnahmevergütung gilt ja ab 2026. Wann rechnen Sie mit dem Inkrafttreten des EU-Stromabkommens?
Die Parlamentsdebatte wird sicher bis 2027 dauern, im Jahr 2028 dürfte es eine Volksabstimmung geben, deren Ausgang noch offen ist. Ein Inkrafttreten des EU-Stromabkommens wird daher vermutlich nicht vor 2030 kommen.
Was könnte die Motivation hinter dem Vorschlag des Bundesrates sein, die Minimalvergütung nur noch drei Jahre fortzuführen, wenn das EU-Stromabkommen gilt?
Es ist für uns nicht verständlich, dass die Schweizer Umsetzung strenger sein soll, als es die EU verlangt. Ein möglicher Grund könnte die Finanzierung sein, die sich mit der Marktliberalisierung verändert.
Wie bewerten Sie das Argument, dass die Minimalvergütung nicht mit EU-Recht vereinbar sei? Immerhin gibt es in Deutschland eine feste Einspeisevergütung für überschüssig eingespeisten Solarstrom, die aktuell auch höher ist als die geplante Minimalvergütung.
Dabei handelt es sich um ein Missverständnis. Wir versuchen, den Unterschied zwischen dem EU-Recht und der Umsetzung in der Schweizer Gesetzgebung zu erklären.
Wird die Minimalvergütung in der Schweiz auch zu Zeiten negativer Strompreise gezahlt? Sind hier Änderungen denkbar und welche Anreize sollten aus Ihrer Sicht gesetzt werden, dass der Solarstrom in diesen Zeiten nicht ins Netz eingespeist wird?
Das Parlament wird voraussichtlich in der laufenden Session beschließen, dass die Vergütung zu Zeiten negativer Strompreise ausgesetzt werden kann. Das können wir akzeptieren, wenn gleichzeitig die Minimalvergütung etwas angehoben wird. Zur Erreichung des Ziels des Nichteinspeisens zu diesen Zeiten ist es aber mindestens so wichtig, dass die Verteilnetzbetreiber die neuen Regeln zur Flexibilitätsnutzung anwenden. Indem sie beispielsweise die maximale Einspeiseleistung begrenzen oder finanzielle Anreize für das Nichteinspeisen über Mittag schaffen.
Spüren Sie durch die ganze Diskussion rund um EU-Stromabkommen und Minimalvergütung eine Verunsicherung im Markt?
Das verunsichert auf jeden Fall potenzielle Bauherren.
Wie entwickelt sich aktuell die Nachfrage?
Leider haben wir kein zeitnahes Monitoring wie in Deutschland. Wir kennen nur die Anmeldezahlen bei der Förderstelle Pronovo, die das Marktgeschehen mit einem Verzug von sechs bis acht Monaten abbilden, und dort sehen wir einen deutlichen Rückgang in allen Segmenten. Wir erwarten über das Jahr gerechnet einen Rückgang von 10 bis 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Haben Sie eine Empfehlung an Besitzer von Photovoltaik-Anlagen oder potenziellen Investoren, wie Sie mit der aktuellen Diskussion umgehen sollen?
Grundsätzlich: Jede Kilowattstunde, die nicht vom Netz bezogen werden muss, lohnt sich. Aber „Feed in and Forget“ geht nicht mehr, es braucht eine ganzheitliche Betrachtung. Der Eigenverbrauch lässt sich meist relativ einfach erhöhen: Batterien, E-Mobilität, Wärmepumpen. So kann man auch gezielt die Einspeisung zu Zeiten mit tiefen Strompreisen reduzieren.
